Endoprothetik
Patienteninformation
Die Nachbehandlung nach einem künstlichen Hüft- und Kniegelenk
Mit der Operation eines künstlichen Gelenkersatzes ist nur auf den ersten Blick die Behandlung des fortgeschrittenen Gelenkverschleißes erfolgt. Erst in den folgenden Wochen und Monaten zeigt sich, wie erfolgreich die Maßnahme tatsächlich ist. Mit einigen Erläuterungen zur unmittelbaren Nachbehandlung und Lebensführung mit dem künstlichen Gelenk möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung an die Hand geben und Fragen beantworten, die in vielen Fällen nicht gestellt werden oder im Vorfeld der Operation nicht bewusst sind.
Die stationäre Phase im Krankenhaus
Nach erfolgter Operation gibt es keine feste Aufenthaltsdauer in der Klinik. Entscheidend ist, wie schnell der Körper sich von dem Eingriff erholt und wie gut sich die Frühmobilisation in den ersten Tagen gestaltet.
Bereits am Ende des Operationstages, spätestens am Folgetag, kann ein Aufsitzen an die Bettkante erfolgen und wir beginnen mit passiven Bewegungsübungen. Das heißt, Knieprothesen-Patienten erhalten beispielsweise eine so genannte Motorschiene, die das operierte Bein durchbewegt — dies stets in Abhängigkeit der Schmerzempfindung, die effektiv mit Schmerzkathetern und Medikamenten behandelt wird. In einzelnen Fällen kann der Patient bereits aufstehen und die Toilette aufsuchen. Mit der Entfernung der Wunddrainagen, welches in der Regel am 2. Tag nach der Operation geschieht, ist das Aufstehen deutlich leichter und der Körper hat bereits den Tiefpunkt der Leistungseinschränkung durchschritten.
Unser Physiotherapeuten-Team wird Sie nun zunehmend zu aktiven Bewegungsübungen und Gangschulungen mitnehmen. Hierbei wird das flüssige Laufen, ggf. mit Teilentlastung geübt, so dass Sie hier Sicherheit erlangen. Damit dies problemlos möglich ist, führen wir frühzeitig eine Kontrolle und wenn erforderlich die Korrektur einer eventuell aufgetretenen Beinlängendifferenz durch. Am Ende dieser Frühphase steht das selbständige Laufen mit Gehhilfen, auch auf der Treppe. Somit sind für das häusliche Umfeld keine wesentlichen Einschränkungen mehr gegeben. Die Entlassung wird möglich, wenn dies in Ihrem Wunsch liegt und keine sonstigen medizinischen Gründe eine längere Überwachung erforderlich machen. In einzelnen Fällen kann dies schon nach wenigen Tagen der Fall sein.
Bereits zu einem frühen Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes organisiert unser Sozialdienst die weitere Rehabilitationsbehandlung und kümmert sich um eventuell notwendige Hilfsmittel (z.B. Toilettensitzerhöhung, Anziehhilfen).
Neben Ihren üblichen Medikamenten benötigen Sie zur Entlassung eine Fortführung der Thromboseprophylaxe (in der Regel über 5 Wochen nach der Operation) und einen Schutz vor gerade nach Hüftgelenkoperationen anlagebedingt zu beobachtenden Weichteilverkalkungen. Sollten Sie vor der Operation einen Blutgerinnungshemmer eingenommen haben, der für die Durchführung des Eingriffes abgesetzt wurde, so kann dieser meist innerhalb der ersten Woche wieder eingenommen werden. Einzig Patienten, die dauerhaft marcumarisiert sind, benötigen eine Auslasszeit von 3 Wochen, bis eine Wiedereinstellung erfolgen kann. In einzelnen Fällen kann noch ein mildes Schmerzmittel erforderlich sein.
Die Wundkontrollen und Verbandwechsel sowie die Entfernung des Nahtmateriales können durch den Hausarzt, ihren zuweisenden Facharzt oder auch durch uns erfolgen.
Mit der Organisation dieser Punkte endet die unmittelbare Krankenhausbehandlung. Neben Ihren Entlassungsdokumenten erhalten Sie natürlich auch einen Prothesenausweis. Dieser weist die verwendeten Implantate mit Chargennummern aus, so dass eine eindeutige Zuordnung weltweit möglich ist und dokumentiert auch die Nachuntersuchungen. Nicht zuletzt erklärt er natürlich auch auffällige Ereignisse bei Sicherheitskontrollen, sollten Sie beispielsweise mit dem Flugzeug verreisen.
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